DATENSCHUTZ-SUPPORT
DATENSCHUTZ-SUPPORT
Mit der Einführung der DSGVO 2018 wurde der Datenschutz auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Damit sind aber noch lange nicht alle Fragen beantwortet. Ursprünglich sollte gleichzeitig mit der DSGVO die ePrivacy-Verordnung in Kraft treten, die vor allem die Digitalwirtschaft regulieren wird. Auch die Entscheidung des EuGH zum Privacy Shield hat die datenschutzrechtlichen Anforderungen weiter verkompliziert. In Unternehmen herrscht also häufig Unsicherheit.
Die erfahrenen Datenschutzexperten von CLARIUS.LEGAL unterstützen Unternehmen maßgeschneidert als Datenschutzberater oder als Datenschutzbeauftragter, u.a. zu folgenden Themen:
Bei Bedarf entsenden wir einen TÜV®-zertifizierten Datenschutzbeauftragten.
Während unseres Datenschutz-Audits untersuchen unsere Juristen die Ist-Situation des Mandanten und gleichen diese mit den gesetzlichen Anforderungen aus der DSGVO, dem neuen BDSG-neu und anderen Vorschriften ab. Nach dieser GAP-Analyse erstellen wir einen individuell abgestimmten Maßnahmenkatalog, um datenschutzrechtliche Compliance zu schaffen und/oder zu gewährleisten.
Im Anschluss steht der Datenschutzberater weiterhin als Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen zur Verfügung.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, deren Kerntätigkeit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist, einen DSB zu benennen. Im Auftrag des Datenverarbeiters stellt und ernennt CLARIUS.LEGAL einen DSB, der für folgendes zuständig ist:
Wir helfen dabei, Unternehmen abzusichern und eine perfekte datenschutzrechtliche Basis zu schaffen!
Schritt 1:
GAP-Analyse der Ist-Situation
Schritt 2:
Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
Schritt 3:
wo notwendig, intelligente Dokumentenanalyse
Schritt 4:
Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, teilweise unterstützt durch unsere Legal Tools
Schritt 5:
Schaffung einer perfekten datenschutzrechtlichen Basis
Schritt 1:
Stellung eines externen DSB nach Art. 37 DSGVO
Schritt 2:
kontinuierliche datenschutzrechtliche Beratung
Schritt 3:
Unterstützung bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
Schritt 4:
Kostenkontrolle durch vorher abgestimmtes Stundenkontingent
Ergebnis:
Compliance mit Art. 37 DSGVO
CLARIUS.LEGAL hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie die Höhe eines etwaigen Bußgelds für einen DSGVO-Verstoß in Ihrem Unternehmen einschätzen können. Das Tool berechnet die voraussichtliche Höhe des Bußgelds in wenigen Schritten auf Basis des Bußgeldkonzepts der Datenschutzkonferenz.
E-Mail: iris.duch@clarius.legal
Tel.: +49 40 257 660 970