DATENSCHUTZ-SUPPORT

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER UND
DATENSCHUTZ-AUDIT

DATENSCHUTZ-SUPPORT

DATENSCHUTZ-AUDIT UND
-BEAUFTRAGTER

Mit der Einführung der DSGVO 2018 wurde der Datenschutz auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Damit sind aber noch lange nicht alle Fragen beantwortet. Ursprünglich sollte gleichzeitig mit der DSGVO die ePrivacy-Verordnung in Kraft treten, die vor allem die Digitalwirtschaft regulieren wird. Auch die Entscheidung des EuGH zum Privacy Shield hat die datenschutzrechtlichen Anforderungen weiter verkompliziert. In Unternehmen herrscht also häufig Unsicherheit.

Die erfahrenen Datenschutzexperten von CLARIUS.LEGAL unterstützen Unternehmen maßgeschneidert als Datenschutzberater oder als Datenschutzbeauftragter, u.a. zu folgenden Themen:

  • Datenschutz-Audit und kontinuierliche Beratung
  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzfolgenabschätzung
  • Automation von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen


Bei Bedarf entsenden wir einen TÜV®-zertifizierten Datenschutzbeauftragten. 

 

Wie wir Unternehmen im Datenschutz unterstützen

Datenschutz-Audit und -Beratung

Während unseres Datenschutz-Audits untersuchen unsere Juristen die Ist-Situation des Mandanten und gleichen diese mit den gesetzlichen Anforderungen aus der DSGVO, dem neuen BDSG-neu und anderen Vorschriften ab. Nach dieser GAP-Analyse erstellen wir einen individuell abgestimmten Maßnahmenkatalog, um datenschutzrechtliche Compliance zu schaffen und/oder zu gewährleisten.

Im Anschluss steht der Datenschutzberater weiterhin als Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen zur Verfügung. 

Externer Datenschutzbeauftragter

  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO
  • Schulung von Geschäftsführung und Mitarbeitern
  • Ansprechpartner für die zuständigen Aufsichtsbehörden

 

Externer Datenschutzbeauftragter

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, deren Kerntätigkeit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist, einen DSB zu benennen. Im Auftrag des Datenverarbeiters stellt und ernennt CLARIUS.LEGAL einen DSB, der für folgendes zuständig ist: 

  • Unterrichtung über die Anforderungen der DSGVO,
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer datenschutzrechtlicher Verordnungen,
  • Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung, und
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.

Wir helfen dabei, Unternehmen abzusichern und eine perfekte datenschutzrechtliche Basis zu schaffen!

wie es Funktioniert

Schritt 1:

GAP-Analyse der Ist-Situation

Schritt 2:

Erstellung eines Maßnahmenkatalogs

Schritt 3:

wo notwendig, intelligente Dokumentenanalyse

Schritt 4:

Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, teilweise unterstützt durch unsere Legal Tools

Schritt 5:

Schaffung einer perfekten datenschutzrechtlichen Basis

Schritt 1:

Stellung eines externen DSB nach Art. 37 DSGVO

Schritt 2:

kontinuierliche datenschutzrechtliche Beratung

Schritt 3:

Unterstützung bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

Schritt 4:

Kostenkontrolle durch vorher abgestimmtes Stundenkontingent

Ergebnis:

Compliance mit Art. 37 DSGVO

Wie hoch wäre das Bußgeld für einen DSGVO-Verstoß in Ihrem Unternehmen? 

CLARIUS.LEGAL hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie die Höhe eines etwaigen Bußgelds für einen DSGVO-Verstoß in Ihrem Unternehmen einschätzen können. Das Tool berechnet die voraussichtliche Höhe des Bußgelds in wenigen Schritten auf Basis des Bußgeldkonzepts der Datenschutzkonferenz.

Bußgeld-Rechner starten 

Sprechen Sie uns gerne an!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Unsere Beispiele

Case Studies


Datenschutz-Audit und -Beratung

Situation

Unser Mandant aus der Automobilzuliefererindustrie brauchte Unterstützung bei der Vorbereitung auf die DSGVO. Nachdem wir in einem initialen Audit die datenschutzrechtlichen Defizite festgestellt hatten, entwickelten wir einen Maßnahmenkatalog und halfen bei der Umsetzung.

Lösung

Mit der Hilfe von CLARIUS.LEGAL ist das Unternehmen DSGVO-konform. Dank der weiterführenden Beratung im Tagesgeschäft steht immer Unterstützung in datenschutzrechtlichen Fragestellungen bereit.

Unsere Beispiele

Case Studies


Externer Datenschutzbeauftragter

Situation

Nachdem ein Unternehmen mithilfe von CLARIUS.LEGAL und dem Datenschutz-Audit eine perfekte datenschutzrechtliche Basis geschaffen hat, fehlen die Ressourcen, um kontinuierlich die Umsetzung des von CLARIUS.LEGAL erstellten Maßnahmenkatalogs zu gewährleisten.

Lösung

Um die unternehmenseigene Rechtsabteilung zu schonen, mandatiert das Unternehmen CLARIUS.LEGAL mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist nicht nur für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig, sondern fungiert auch als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und unterstützt bei Datenpannen.

IHRE ANSPRECHPARTNERIN