DSGVO-SUPPORT
DSGVO-SUPPORT
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen, deren Kerntätigkeit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Der DSB wird aufgrund seiner beruflichen Qualifikation und seines Fachwissens ausgewählt, die er besonders im Feld des Datenschutzes vorweist. Der Datenschutzbeauftragte ist für folgende Aufgaben zuständig:
Unsere Datenschutzexperten sind TÜV®-zertifiziert als Datenschutzbeauftragte. Wenn notwendig, stellen wir Ihnen zudem einen TÜV®-zertifizierten Datenschutzauditor.
CLARIUS.LEGAL hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie die Höhe eines etwaigen Bußgelds für einen DSGVO-Verstoß in Ihrem Unternehmen einschätzen können. Das Tool berechnet die voraussichtliche Höhe des Bußgelds in wenigen Schritten auf Basis des Bußgeldkonzepts der Datenschutzkonferenz.
Schritt 1:
Stellung eines externen DSB nach Art. 37 DSGVO
Schritt 2:
kontinuierliche datenschutzrechtliche Beratung
Schritt 3:
Unterstützung bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
Schritt 4:
Kostenkontrolle durch vorher abgestimmtes Stundenkontingent
Ergebnis:
Compliance mit Art. 37 DSGVO
Die DSGVO verstärkt die bestehende Pflicht für Unternehmen, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu datenschutzrechtlichen Themen weiterzubilden. Unser Datenschutz-Team unterstützt Unternehmen mit Mitarbeiterschulungen mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten, zum Beispiel:
Alle Schulungen können als Präsenzschulung, Webinar oder zum Selbststudium per Online-Tool gehalten werden.
E-Mail: iris.duch@clarius.legal
Tel.: +49 40 257 660 970