WHISTLEBLOWER SERVICES
WHISTLEBLOWER SERVICES
Die neue EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern ist bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen. Durch sie werden Unternehmen sowie Städte und Gemeinden verpflichtet, einen anonymen und sicheren Meldeweg für Hinweisgeber einzurichten. Sofern interne Missstände auftreten, werden durch die Bereitstellung des Hinweisgebersystems etwaige Whistleblower ermutigt, auf eine Meldung gegenüber den Aufsichtsbehörden oder öffentlichen Medien zu verzichten. Konkret betrifft diese neue Verpflichtung:
CLARIUS.LEGAL bietet eine gesicherte Online-Plattform, mit deren Hilfe Hinweisgeber anonym Missstände anzeigen können. Die Plattform wird in der CI der Mandanten bereitgestellt und ist einfach über einen Internetbrowser zu erreichen. Optional wird eine Telefonhotline eingerichtet, die Hinweisgebern eine zusätzliche Meldeoption bietet.
Schritt 1:
Einsendung der (wenn gewünscht, anonymisierten) Informationen über Whistleblower-Plattform durch den Hinweisgeber
Schritt 2:
Begründung eines Mandatsverhältnisses zwischen Hinweisgeber und CLARIUS.LEGAL
Schritt 3:
Überprüfung der übermittelten Daten durch einen CLARIUS.LEGAL-Rechtsanwalt
Schritt 4:
Weiterleitung der Daten an den Ansprechpartner im Unternehmen des Mandanten
Ergebnis:
Compliance mit (EU) 2019/1937
E-Mail: iris.duch@clarius.legal
Tel.: +49 40 257 660 970