NEWS

BGH-Urteil zu Legal Tech-Anbietern: Vertragsgenerator stellt keine Rechtsdienstleistung dar

Die lang ersehnte Entscheidung des BGH zu der Frage, ob auch nicht-anwaltliche Dienstleister Legal Tech-Anwendungen wie Vertragsgeneratoren anbieten dürfen, wurde endlich veröffentlicht.

Der BGH hat entschieden, dass ein digitaler Rechtsdokumentengenerator keine unerlaubte Rechtsdienstleistung iSv § 2 Abs. 1, § 3 RDG darstellt. Anders als bei der anwaltlichen Beratung fänden die über den üblichen Fall hinausgehenden individuellen Verhältnisse des Anwenders bei der Erstellung von Vertragsdokumenten keine Berücksichtigung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Pressemitteilung des BGH