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FAQ zur Hinweisgeberrichtlinie der EU

Am 17. Dezember 2021 verstrich die Frist zur Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie in nationales Recht — ergebnislos. Wie viele weitere EU-Mitgliedsstaaten hat auch Deutschland bislang kein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Der erste Gesetzentwurf scheiterte an einer nicht zu findenden Mehrheit. Jetzt liegt es an der Ampelkoalition, die Regelungen der Richtlinie in einem deutschen Gesetz zu adaptieren. Im Koalitionsvertrag finden sich bereits erste Anhaltspunkte für eine „rechtssichere und praktikable“ Lösung. Nichtsdestotrotz sehen sich viele Unternehmen und auch staatliche Stellen — insbesondere solche, die bislang noch kein Hinweisgebersystem implementiert haben — seit dem 18. Dezember 2021 mit einer komplexen Rechtslage konfrontiert.
In unseren FAQ geben wir Antworten auf die drängendsten Fragen zur Hinweisgeberrichtlinie.

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