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HINWEISGEBERRICHTLINIE VERPFLICHTET ZAHLREICHE UNTERNEHMEN UND GEMEINDEN ZU INTERNEM WHISTLEBLOWING-SYSTEM

Am 16. Dezember 2019 ist die Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 in Kraft getreten. Sie soll den Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, auf ein EU-weit einheitliches Niveau heben. Daher werden Unternehmen und insbesondere juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors verpflichtet, einen sicheren Meldeweg einzurichten, der Hinweisgeber anregt, intern zu melden, anstatt sich an Aufsichtsbehörden oder Medien zu wenden. Die zweijährige Frist der Mitgliedstaaten, die Vorschrift in nationales Recht umzusetzen, läuft am 17. Dezember dieses Jahres aus. Es ist daher zu erwarten, dass in Deutschland zeitnah nach der Regierungsbildung ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht wird.

SIND SIE BETROFFEN?

Alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sowie Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern werden gemäß der EU-Richtlinie verpflichtet, ein internes Verfahren für den Umgang mit Hinweisgebern einzuführen. Falls keine internen Meldekanäle implementiert werden, haben Hinweisgeber laut EU-Richtlinie die Möglichkeit, eine externe Meldung an die zuständigen Behörden weiterzugeben – mit unkalkulierbaren Folgen.

UND JETZT?

Informieren Sie sich und planen Sie rechtzeitig. Es gibt unterschiedliche Konzepte, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Manuell oder Tool-gestützt, inhouse oder mit externen Partnern. Mit unserem Whistleblower-Tool bieten wir eine Tech-Lösung, die nicht nur datenschutzkonform und Compliance-gerecht, sondern zudem mit juristischem Wissen fundiert ist. Der Hinweisgeber bleibt anonym und übermittelte Informationen können durch das Anwaltsgeheimnis geschützt werden. Alle Hinweise werden durch juristische Experten geprüft und aufbereitet für das Unternehmen in einer verschlüsselten Umgebung freigeschaltet. Sogar anonymisierte Rückfragen an den Hinweisgeber sind möglich. Unser Tool können Sie auch ohne die Prüfungsfunktion nutzen, dann erhält der von Ihnen definierten Ansprechpartner die Informationen direkt, z.B. der Compliance Officer.

Bei Bedarf unterstützen wir mit unserem juristischen Wissen und Support. Schützen Sie Ihren guten Ruf – vertrauen Sie CLARIUS.LEGAL!

Das klingt spannend? Fordern Sie jetzt weitere Informationen und einen Demo-Zugang an unter clarius@clarius.legal oder +49 40 257 660 900 an.