WHISTLEBLOWER SERVICES

BY

CLARIUS.LEGAL 

SIND SIE AUF DIE NEUE
EU-RICHTLINIE VORBEREITET?

Der Kreis der Verpflichteten
ist groß:

  • Unternehmen mit mehr
    als 50 Beschäftigen

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz
    über 10 Mio. Euro

  • Kommunen mit
    über 10.000 Einwohnern

WORUM ES GEHT

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die am 17. Dezember 2021 in Kraft tretende EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern umsetzen soll.

Unternehmen sowie Kommunen und nachgeordnete Behörden werden verpflichtet, einen anonymen und sicheren Meldeweg für Hinweisgeber einzurichten.

Hinweisgeber werden ermutigt, auf eine Meldung gegenüber den Aufsichtsbehörden oder den öffentlichen Medien zu verzichten. Durch den internen Meldeweg schützen die betroffenen juristischen Personen Hinweisgeber vor Repressalien und fördern zugleich eine vertrauensvolle Arbeitskultur.

Demo anfordern

Die Lösung: Whistleblower Services von CLARIUS.LEGAL


Gesicherte Online-Plattform

Wir richten für Sie eine gesicherte Online-Plattform ein, die Whistleblower – anonym oder unter freiwilliger Offenbarung ihrer Identität – nutzen können. 


In Ihrer CI gebrandet

Die Online-Plattform wird in Ihrer Corporate Identity (CI) gebrandet. So weiß der Hinweisgeber, dass er sich an die richtige Stelle wendet. 


Telefonhotline

Optional richten wir für Sie eine Telefonhotline ein, die Hinweisgebern einen alternativen Meldeweg bietet.


DSGVO-konform

Die Online-Plattform ist DSGVO-konform und in einem deutschen Rechenzentrum gehostet.


Ombudsstelle

Die Juristen von CLARIUS.LEGAL sind Ihr zuverlässiger Kontakt zu Hinweisgebern! Als Kanzlei und Ombudsstelle bietet CLARIUS.LEGAL sowohl Ihnen als auch dem Hinweisgeber besonderen Schutz – sichere und anonyme Kommunikation ist gewährleistet.

Informieren Sie sich gerne direkt bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin: 

Jetzt Kontakt aufnehmen

Muss Ihr Unternehmen ein Hinweisgebersystem einrichten?

wie es Funktioniert

Schritt 1:

Einsendung der Informationen über Whistleblower-Plattform durch den Hinweisgeber

Schritt 2:

Begründung eines Mandatsverhältnisses zwischen Hinweisgeber und CLARIUS.LEGAL

Schritt 3:

Überprüfung der übermittelten Daten durch einen CLARIUS.LEGAL-Juristen

Schritt 4:

Weiterleitung der Daten an den Ansprechpartner im Unternehmen des Mandanten

Ergebnis:

Compliance mit (EU) 2019/1937

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Die Whistleblower-Plattform ist ein Dienst von CLARIUS.LEGAL. 
Besuchen Sie uns unter www.clarius.legal