Einsatz von künstlicher Intelligenz in Unternehmen:Datenschutzrechtlich unbedenkliche Vorteile?

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen kann die Produktionsleistung erheblich und nachhaltig verbessern – birgt aber auch ernstzunehmende Gefahren.

Bei „Künstlicher Intelligenz“ (KI) handelt es sich um Technologien, die es Computersystemen ermöglichen, Aufgaben zu bearbeiten, die eigentlich menschliche Intelligenz erfordern. KI kommt bereits in zahlreichen Branchen zum Einsatz und bearbeitet mithilfe intelligenter Software-Lösungen arbeits- und zeitaufwändige sich wiederholende Aufgaben, die viele manuelle Arbeitsschritte erfordern, automatisch. Zum Beispiel kann KI auf Websites als Chatbot eingesetzt werden, indem ihr über einen Chat Fragen gestellt werden, auf welche sie dann spezifisch zur Frage passende Antworten gibt und somit rund um die Uhr eine Kontaktaufnahme mit Kunden gewährleistet. Dies trägt nicht nur zur Kundenzufriedenheit bei, sondern entlastet zusätzlich menschliche Arbeitskräfte erheblich.

Doch nicht nur „Frage-Antwort-Systeme sind KI-geeignet: Durch die Einrichtung von automatischen, digitalen Posteingängen kann KI beispielsweise auch den Abruf und die Zuordnung von Kundennachrichten erleichtern, Fristen berechnen oder Kundenprofile erstellen.

Ganz eindeutig ein enormes Potenzial. Es empfiehlt sich offensichtlich, unternehmensinterne Arbeitsstrukturen und deren Verbesserungspotentiale zu ermitteln, um diese dann durch die Anwendung branchenspezifischer Tools mit KI automatisierter und effektiver zu gestalten. Produktivität und Kundenzufriedenheit könnten nachhaltig gesteigert werden.

Ist KI also eine Option mit unbegrenzten Möglichkeiten und ohne Nachteile? Nicht ganz.

Bei aller Anwendungseuphorie dürfen wir nicht übersehen, dass mit der Verwendung von KI auch neue Problemfelder geschaffen werden. Es entstehen insbesondere Probleme bezüglich des Schutzes unternehmensinterner Daten. Wenn bei der Nutzung einer KI personenbezogene und vertrauliche Daten in das KI-Tool eingegeben werden, damit diese beispielsweise einen Mandantenbrief verfasst, können auch andere Nutzer in Zukunft diese Daten aufrufen. Fälle solcher ungewollten Datenveröffentlichungen durch die Mitarbeitenden eines Unternehmens sind leider keine Seltenheit und bergen unter anderem die Gefahr von Bußgeldern aufgrund von Verstößen gegen die Regelungen der DSGVO sowie Imageschäden für das Unternehmen.

Diesen Gefahren müssen Unternehmen wirksam entgegentreten. Wird eine über die Gefahren aufgeklärte und aufmerksame Verwendung von KI gewährleistet, so könnte ein Unternehmen aus dem Einsatz dieser Systeme in Zukunft große Vorteile ziehen. Geeignete Maßnahmen hierfür sind die Schulung der Mitarbeitenden über den (daten)sicheren Umgang mit KI, sowie das Einrichten eines internen KI-Kanals, der es verhindert, dass vertrauliche Daten unbemerkt preisgegeben werden. KI-Guidelines, die Vorgaben zu möglichen Fragen an die KI bieten, sind zudem unabdingbar.

Ihr persönlicher Kontakt

Matthias SchulzSenior Sales Manager

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren

fallback-it-sicherheit
IT-Sicherheit: Die Hacker werden immer aggressiver
Mehr erfahren
fallback-password-security
Strenge Vorgaben für „Finanzunternehmen“
Mehr erfahren