Kampfansage an Legal Tech-Anbieter:CLARIUS.LEGAL erhält neue Gesellschafterstruktur und setzt auf Wachstum.

Die CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ist auf Wachstumskurs. Der Legal Service Provider bietet Unternehmen Legal Process Outsourcing- und Legal Tech-Leistungen. Bisher ist die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft vorwiegend in Deutschland aktiv und war Teil der Schalast- Gruppe. Dies wird sich nun ändern.

Der Gründer und langjährige Vorstand der Gesellschaft Rechtsanwalt Dr. Georg Berger (54) übernimmt wieder die Mehrheit an der CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Nach einer Verschmelzung mit einer Erwerbsgesellschaft wird Berger zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Johannes von Bismarck (57) und Rechtsanwalt Nils Oberschelp (53) zukünftig ca. 90 % der Anteile an der Gesellschaft halten. Schalast & Partner Rechtsanwälte mbB verbleibt mit einem Minderheitsanteil, Prof. Dr. Christoph Schalast bleibt Mitglied im Aufsichtsrat. Mit diesem Schritt öffnet sich die CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ganz bewusst anderen Kanzleien für Kooperationen.

Mit diesem Ansatz will CLARIUS.LEGAL national und international wachsen. Eine erste Kooperation ist zum 1. September in Österreich gestartet.

Wir wollen mit CLARIUS.LEGAL die Nummer Eins der unabhängigen Legal Service Provider in Europa werden. Hierfür werden wir umfassend in unsere Produktentwicklung investieren und unsere Stärke, juristisches und technisches Know-how zu verbinden, noch intensiver nutzen. Während das in einer klassischen Kanzleistruktur problematisch ist, verschafft uns die neue Gesellschafterstruktur genau diese Möglichkeit.“, begründet Berger die Entscheidung.

Dr. Ernst Georg Berger
(Bild: Anna Dittrich)

Nils Oberschelp
(Bild: Anna Dittrich)

Legal Tech hat sich in Rechtsabteilungen vielfach deswegen noch nicht umfassend durchgesetzt, weil den Justiziaren häufig die Zeit fehlt, Legal Tech passgenau einzusetzen. Aber nur dann bringt Technologie einen Mehrwert. „Unternehmen suchen Lösungen für Probleme, nicht einfach weitere Tech-Anwendungen. Die Verbindung von Technologie und Recht ist etwas, das nur technologieaffine Anwaltskanzleien bieten können. Diese Stärke wollen wir nutzen, um nicht den Legal Tech-Anbietern den Rechtsmarkt zu überlassen.“, so Berger.

Auch für den umsatzstarken Bereich des Legal Process Outsourcings ist die zukünftige Unabhängigkeit von entscheidender Bedeutung. Denn CLARIUS.LEGAL versteht sich nicht als Wettbewerber klassischer Kanzleien. Berger betont „CLARIUS.LEGAL ist so etwas, wie eine externe Inhouse-Kanzlei mit Tech-Abteilung. Wir arbeiten wie Rechtsabteilungen. Wir bearbeiten Mandate teilweise mit klassischen Kanzleien gemeinsam, werden aber auch für Kanzleien tätig, etwa bei Interim-Projekten. Da hilft es, dass wir nun nicht mehr mit einer bestimmten Kanzlei verbunden sind.“

Über die neuen Gesellschafter:

Johannes von Bismarck ist Rechtsanwalt in Berlin und sitzt in diversen Beiräten von Medien- und Technologieunternehmen. Er kann auf 25 Jahre Transaktions- und Investitionserfahrung in Telekommunikation, Medien & Technologie zurückblicken. Er ist gelernter Bankkaufmann und hat in internationaler Rechtsvergleichung (Humboldt-Universität, Berlin und UCT, Kapstadt) promoviert. Nils Oberschelp ist Rechtsanwalt und verfügt über eine mehr als fünfundzwanzigjährige Führungserfahrung im Medien- und Digitalgeschäft. Er war unter anderem in der Geschäftsführung von Gruner + Jahr in Hamburg und Wien, der DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH, der Motor Presse Stuttgart und dem Delius Klasing Verlag tätig.

Dr. Johannes von Bismarck

Ihr persönlicher Kontakt

Matthias SchulzSenior Sales Manager

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