Interview im Deutschen Anwaltspiegel:„Was bedeutet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für mittelständische Unternehmen?“

 Im Interview mit dem Deutschen AnwaltSpiegel erklärt Dr. Arnt Glienke, LL.M., dass vor allem die EU-Lieferkettenrichtlinie auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in die Pflicht nimmt, da sie als unmittelbare Zulieferer der größeren Unternehmen betrachtet werden.

Auszug aus dem Artikel:

Deutscher AnwaltSpiegel:
Herr Dr. Glienke, wenn sowohl die EU-Lieferkettenrichtlinie als auch das LkSG explizit Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern anspricht, wieso sehen Sie den Mittelstand ebenfalls als erheblich betroffen?

Dr. Glienke:
Gerade die EU-Lieferkettenrichtlinie nimmt die größeren Unternehmen nicht nur für die Risikobewertung unmittelbarer, sondern auch mittelbarer Zulieferer in die Pflicht. So können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schneller mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen, als ihnen lieb ist. Sobald ein KMU Dienstleistungen erbringt oder Produkte an ein anderes Unternehmen liefert, das seinerseits den Verpflichtungen des LkSG unterliegt, gilt es als unmittelbarer Zulieferer des verpflichteten Unternehmens im Sinne des LkSG und wird eine Risikobewertung des belieferten Unternehmens über sich ergehen lassen müssen.“

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