- 31.05.24
- Lesedauer: 4 Minuten
Das Lieferkettengesetz:Verantwortung für die gesamte Lieferkette
Das Lieferkettengesetz, offiziell bekannt als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), verpflichtet seit 2023 deutsche Unternehmen, menschenrechtliche und ökologische Standards in ihren globalen Lieferketten sicherzustellen. Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte von der Rohstoffgewinnung bis zur Auslieferung an den Endkunden zu verhindern. Das Gesetz fordert von Unternehmen eine umfassende Überprüfung und kontinuierliche Überwachung ihrer Lieferketten, um Risiken zu identifizieren und zu minimieren.
Was ist das Lieferkettengesetz und welche Ziele verfolgt es?
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten auf Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte zu überprüfen und Maßnahmen zur Vermeidung solcher Verstöße zu ergreifen. Grundlage des Lieferkettengesetzes sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 verabschiedet wurden und weltweit für alle Unternehmen und Staaten gelten.
Die Ziele des Lieferkettengesetzes sind klar definiert:
Schutz der Menschenrechte:
Unternehmen sollen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass in ihrer Lieferkette keine Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit vorkommen.
Umweltschutz:
Unternehmen müssen auch ökologische Risiken minimieren, die durch ihre Geschäftstätigkeit oder die ihrer Lieferanten entstehen können.
Abhilfemaßnahmen:
Geschädigte Personen sollen Zugang zu wirksamen Beschwerdestellen und Entschädigungen erhalten.
Wer ist verpflichtet?
Das Lieferkettengesetz betrifft alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens 1.000 Beschäftigten, sowie deren Niederlassungen im Ausland und Leiharbeitnehmer, die länger als sechs Monate eingesetzt werden. Auch Konzerne mit verbundenen Unternehmen und insgesamt mehr als 1.000 Beschäftigten sind einbezogen.
Es ist wichtig zu betonen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) indirekt betroffen sein können. Wenn ein KMU beispielsweise Zulieferer eines großen Unternehmens ist, das unter das Lieferkettengesetz fällt, muss es sicherstellen, dass es die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Ein Verstoß kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch erhebliche Reputationsschäden verursachen, schnell weltweit verbreitet werden können.
LkSG für den Mittelständler von nebenan?
Obwohl der Gesetzgeber mit dem LkSG Firmen ab 1.000 Mitarbeitern im Blick hat, betrifft es auch kleine und mittlere Unternehmen. Informieren Sie sich in unserem Whitepaper Das LkSG einfach umsetzen: Der CLARIUS.LEGAL-Guide für den Mittelstand.
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Mehr InformationenWelche Fristen und Vorgaben gibt es zur Umsetzung?
Das Lieferkettengesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und ab dem 1. Januar 2024 für alle betroffenen Unternehmen verbindlich. In Bezug auf die Berichtspflicht wird das BAFA erstmals zum 1. Januar 2025 überprüfen, ob die Berichte vollständig vorliegen. Bis dahin haben alle Unternehmen, unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter, Zeit, ihre Berichte anzufertigen.
Um die Einhaltung des Lieferkettengesetzes sicherzustellen, müssen Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
Abgabe einer Grundsatzerklärung:
Diese muss öffentlich zugänglich sein und die Verpflichtung des Unternehmens zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards darlegen.
Durchführung einer jährlichen Risikoanalyse:
Unternehmen müssen potenzielle und bestehende Risiken entlang ihrer gesamten Lieferkette identifizieren und bewerten.
Etablierung eines Risikomanagementsystems:
Basierend auf der Risikoanalyse müssen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Verstößen eingeführt werden.
Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens:
Betroffene Personen müssen die Möglichkeit haben, Verstöße zu melden.
Dokumentation und Berichterstattung:
Alle Maßnahmen und Ergebnisse müssen kontinuierlich dokumentiert und jährlich berichtet werden, sowohl intern als auch an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Welche Sanktionen und Folgen sind möglich?
Verstöße gegen das Lieferkettengesetz können schwerwiegende Konsequenzen haben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann Bußgelder von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängen. Bei schwerwiegenden Verstößen droht zudem ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für bis zu drei Jahre.
Darüber hinaus können Reputationsschäden immense wirtschaftliche Auswirkungen haben. Ein bekannt gewordener Verstoß gegen Menschen- oder Umweltrechte kann das Vertrauen von Kunden, Investoren und Geschäftspartnern erheblich beeinträchtigen.
Wer ist im Unternehmen verantwortlich?
Wichtige Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz stellt eine neue rechtliche Herausforderung dar, die Unternehmen nicht unterschätzen sollten. Eine sorgfältige und proaktive Herangehensweise ist entscheidend, um rechtliche, finanzielle und reputationsbezogene Risiken zu minimieren. Unternehmen, die frühzeitig handeln und geeignete Maßnahmen umsetzen, können nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der globalen Menschenrechts- und Umweltstandards leisten.
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