Frühzeitig vorbereiten auf dieNIS-2 Richtlinie
Ab März 2025 wirdNIS-2 in Kraft treten
Die NIS-2 Richtlinie stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung der Cybersicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen. Für Unternehmen bedeutet dies eine umfangreiche Anpassung ihrer bestehenden Prozesse und Systeme, um den neuen, strengen Anforderungen gerecht zu werden.
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei sind wir darauf spezialisiert, Unternehmen dabei zu helfen, die rechtlichen Anforderungen der NIS-2 Richtlinie zu erfüllen. Unser umfassendes Leistungsangebot zielt darauf ab, Ihr Unternehmen optimal auf die Einhaltung dieser Vorschriften vorzubereiten und langfristig abzusichern. Dabei setzen wir einen klaren Schwerpunkt auf die rechtlichen Aspekte und bieten Ihnen rechtssichere Lösungen und Beratungen.
So können wir Sieunterstützen
Im Zuge eines Audits untersuchen wir, ob der aktuelle Stand der Cybersicherheit den Anforderungen durch NIS-2 entspricht. Wir gehen anhand der Vorgaben durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor.
Neu durch NIS-2 sind die umfassenden Meldepflichten. Dies beinhaltet z.B. die Besetzung einer Kontaktstelle – 24h, 7 Tage die Woche und die Einhaltung der dreiteilige Berichtspflicht bei Sicherheitsvorfällen innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Um auch Ihre Mitarbeiter effektiv auf NIS-2 vorzubereiten und das Risiko „Mensch“ zu reduzieren bieten wir bequeme Online-Schulungen zur Steigerung des Sicherheitsbewusstseins an. Dies kann Haftungsrisiko stark senken.
Durch NIS-2 werden außerdem Geschäftspartner und Lieferanten in die Pflicht genommen. Wir stellen sicher, dass die Verträge entsprechend angepasst werden. Außerdem evaluieren wir, ob von Partnern Sicherheitsrisiken ausgehen.
Wie unsereZusammenarbeit abläuft
- Erstellung eines Auditsplans d.h. betroffene Abteilungen und Fokusthemen
- Durchführung des Audits
- Aufbau eines Risikomanagements
- Unterstützung bei der Umsetzung (z.B. Einrichtung der Kontaktstelle)
- Anpassung der Verträge und Evaluierung der Partner
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Juristische Vorprüfung und Einordnung durch Rechtsanwälte
- Umfassende anwaltliche Beratung bei Folgemaßnahmen, internen Untersuchungen und der Kommunikation mit Dritten
- Anwaltsgeheimnis
- Ergänzende Meldesysteme z.B. für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz möglich
- Wir bilden die technische als auch die jurisitische Seite ab. Das spart Zeit und Kosten und gewährleistet hohe Rechtssicherheit.
- Da NIS-2 hohe Haftungsrisiken birgt, ist ein effizientes Risikomanagement unerlässlich
- Unsere Leistung umfasst nicht nur die Beratung, sondern auch eine permanente Entlastung
Mit CLARIUS.LEGAL als Partner für die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie treffen Sie eine ganzheitliche Wahl. Von der technischen Beratung hinzu unserem juristischen Know-how bis zu der permanenten Entlastung durch unsere Tools, helfen wir Ihnen risikoreiche und kostenintensive Aufwände einfach zu bewältigen.