Clarius.LegalNewsroom



- Dr. Arnt Glienke, LL.M., CCP
- 26.03.25
- Lesedauer: 3 Minuten
EU-Entwaldungsverordnung:Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2023/1115, bekannt als EU-Entwaldungsverordnung, einen bedeutenden Schritt unternommen, um die globale Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen. Sie ist Teil der EU-Strategie zur Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen (Pariser Abkommen, UN-Nachhaltigkeitsziele). Diese Entwaldungsverordnung verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte entwaldungsfrei sind, bevor sie auf dem EU-Markt angeboten oder aus der EU exportiert werden.
Hintergrund und Ziele der Entwaldungsverordnung
Die Entwaldungsverordnung wurde entwickelt, um den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren. Bereits verschoben und nun doch ab dem 30. Dezember 2025 verpflichtend gelten umfassende Compliance-Anforderungen für Unternehmen, die bestimmte Waren in der EU in Verkehr bringen oder exportieren. Diese müssen nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind.
Kernanforderungen sind Sorgfaltspflichten, darunter die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe mittels Geolokalisierung aller relevanten Anbauflächen sowie detaillierte Sorgfaltserklärungen. Unternehmen müssen Informationen zu Erzeugnissen, Herstellungszeitpunkt und Risikobewertungen des Erzeugerlandes bereitstellen. Die Einhaltung erfordert interne Prozessanpassungen.
Bei Verstößen drohen hohe Sanktionen wie:
- Zwangs- und Bußgelder (mind. vier Prozent des Jahresumsatzes)
- Temporäres Verbot des Inverkehrbringens relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse
- Temporärer Ausschluss von öffentlichen Vergaben
- Erstattung des finanziellen Aufwands der Behörden
Durch die Einführung strenger Sorgfaltspflichten sollen Unternehmen sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie deren Folgeprodukte entwaldungsfrei produziert wurden. Dies bedeutet, dass diese Produkte nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Aber auch weitere Themen wie die Eigenschaft als indigenes Land besitzt Relevanz.
Was das konkret für betroffene Unternehmen bedeutet und welche Schritte notwendig sind, um konform zu handeln, erfahren Sie in unserem kostenfreien Webinar am 29.04.2025.
Wir beleuchten die zentralen Anforderungen der Verordnung, zeigen praxisnahe Lösungsansätze und geben Einblicke in digitale Tools zur Rückverfolgbarkeit. Finden Sie heraus, wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig vorbereiten und Risiken minimieren können und nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre individuellen Fragen zu stellen.
Wer ist verpflichtet?
Die Entwaldungsverordnung betrifft alle Unternehmen, die relevante Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus der EU exportieren. Dazu gehören insbesondere:
- Hersteller und Importeure der betroffenen Rohstoffe und Produkte
- Händler, die diese Erzeugnisse innerhalb der EU verkaufen
- Exporteure, die die betroffenen Produkte außerhalb der EU vermarkten
Zeitplan für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung
Die Umsetzung der Entwaldungsverordnung erfolgt gestaffelt:
- Ab dem 30. Dezember 2025 gelten die Verpflichtungen für große Unternehmen.
- Kleinunternehmen haben eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2026, um die Anforderungen zu erfüllen.
Diese Fristen sollen den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit geben, ihre internen Prozesse anzupassen und ihre Lieferketten zu optimieren.
Herausforderungen und Kritik an der Entwaldungsverordnung
Die Entwaldungsverordnung stellt Unternehmen vor erhebliche Umsetzungs-Herausforderungen. Insbesondere die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die Dokumentation der Lieferketten erfordern erhebliche Anpassungen interner Prozesse. Zudem wurde die Verordnung aufgrund ihrer bürokratischen Anforderungen und potenzieller Handelshemmnisse kritisiert. Nicht ohne Grund wurde die Umsetzung, die ursprünglich für Ende 2024 geplant war, um ein Jahr verschoben, um Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Unterstützung durch CLARIUS.LEGAL bei der Entwaldungsverordnung
Die rechtzeitige und effektive Umsetzung der Entwaldungsverordnung ist entscheidend, um potenzielle Bußgelder und Handelsbeschränkungen zu vermeiden. CLARIUS.LEGAL steht Unternehmen mit anwaltlicher Expertise und praxisorientierten Lösungen zur Seite, um diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern.
Informieren Sie sich hier über unsere Services in Bezug auf die Entwaldungsverordnung. Wir unterstützen Sie gerne.