GELDWÄSCHEPRÄVENTION: Mit unseren Tools wird’s einfach

von Dr. Markus Hülper, Rechtsanwalt

Anwälte nehmen die Verschwiegenheitspflicht ernst. Das ist gut so. Was aber, wenn sie durch ihr Schweigen die Geldwäsche von Kriminellen, vielleicht sogar Terroristen ermöglichen? Da hört die Verschwiegenheitspflicht auf, sagt der Gesetzgeber. Das Geldwäschegesetz (GwG) fordert Rechtsanwälten ebenso wie Notaren und Steuerberatern ab, ihren Mandantenstamm entsprechend zu überprüfen. Bei Verdachtsfällen müssen sie sich unverzüglich an die FIU, die Financial Interest Unit des Zolls, wenden. Doch dort kommt wenig an – zumindest aus den Kanzleien. 337.186 Verdachtsmeldungen gingen 2022 (neuere Zahlen gibt es noch nicht) bei der FIU ein, davon kamen 50 von Steuerberatern, 13 von Wirtschafts- und Buchprüfern, 92 von Rechtsanwälten und immerhin 7223 von Notaren. Zusammengezählt sind das 2 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle, der Anteil der Anwälte liegt nicht einmal im Promillebereich. Nehmen Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater ihre Verschwiegenheitspflicht vielleicht zu ernst?

Diesen Verdacht hegen offenbar die Aufsichtsbehörden. Sie erwägen, mit verschärften Kontrollen zu erkunden, ob sich die Kanzleien tatsächlich an die Vorgaben des Geldwäschegesetzes halten. Zu diesen Vorgaben zählt, bestimmte Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen – etwa durch eine Risikoanalyse sämtlicher aktuellen wie künftiger Mandanten. Diese Risikoanalysen sind aufwändig. Im Wissen, dass wahrscheinlich sowieso keine Verdachtsfälle auftauchen werden, zeigen sich die Kanzleien zurückhaltend mit der Implementierung. Sie spielen auf Zeit. Oder hoffen auf ein Tool, dass die Arbeit weniger aufwändig macht. Dieses Tool gibt es jetzt – es kommt von Clarius.Legal.

    

Geldwäscheprävention wird unkompliziert

Das Einfache und Überzeugende am Geldwäschepräventions-Tool von Clarius.Legal: Die Struktur für die Risikoanalyse steht bereits, es müssen nur die Lücken im Tool ausgefüllt werden. Um den Kanzleien möglichst viel Arbeit abzunehmen, übernimmt Clarius.Legal die Aufgabe des Ausfüllens.

Was vorher allerdings nötig ist: ein ungefähr zweistündiges Audit. Bei diesem Audit sammelt Clarius.Legal die benötigten Daten, um sie ins Tool zu übertragen. Dabei geht es um die Zahl der Mandate, den Umsatz mit ihnen, eine Branchenübersicht der vertretenen Unternehmen, Kontakte zu Hochrisikoländern oder „politisch exponierten Personen“. Geht es beim Mandat um Immobilien, um den Verkauf von Gütern, um Vermögensverwaltung? Wer sind die wirtschaftlich Verantwortlichen bei den Unternehmen? Das alles wird eingetragen. Manchmal müssen einige Informationen nachgereicht werden. Dann kommt es drauf an, wie digitalisiert die Kanzlei ist: Einige Software-Programme unterstützen sehr gut, fast automatisiert, andernfalls muss doch menschliche Arbeitskraft investiert werden.

   

KYC: Know Your Customer

Mit der Risikoanalyse verknüpft wird sinnvollerweise eine KYC-Prüfung. Das Kürzel steht für „Know Your Customer“ – kenne deinen Mandanten. Bei diesem Prozess wird die Identität von Mandanten – Privatpersonen ebenso wie Unternehmen – überprüft, bevor die Geschäftsbeziehung gestartet wird. Während die KYC-Prüfung bei Privatpersonen meist unkompliziert ist (Personalausweis reicht), kann sie bei Unternehmen umfangreich ausfallen. Dabei werden potenzielle Geschäftspartner auf Verflechtungen, wirtschaftlich Berechtigte, Beteiligungsstrukturen, Bonität etc. durchleuchtet, um die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und neuerdings auch des Lieferkettengesetzes zu erfüllen.

 

Sowohl die KYC-Prüfung für neue Mandanten als auch die Risikoanalyse für bereits vertretene Mandanten sollte jede Kanzlei über eine interne Richtlinie umsetzen. Damit diese Richtlinie nicht in den Schubladen verstaubt, sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult werden, Risikoanalyse und KYC-Prüfung ernst zu nehmen und entsprechend verantwortungsbewusst umzusetzen. Wobei: Die konkrete Umsetzung sowohl der Risikoanalyse als auch der KYC-Prüfung kann gern an Clarius.Legal delegiert werden, um kanzlei-intern Zeit, Nerven und Kosten zu sparen.

 

Geldwäsche: Prävention ernst nehmen und umsetzen

So sinnvoll das Geldwäschegesetz mit seinen Pflichten für Anwälte, Notare und Steuerberater auch ist: Für die Kanzleien ist es wirtschaftlich häufig kaum darstellbar, sich eine eigene Matrix für Risikoanalysen und KYC-Prüfungen zu erarbeiten. Die Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare wissen sehr wohl, dass sie bei der Geldwäscheprävention gefordert sind. Der einzige Grund, warum sie das Thema vor sich herschieben: der Aufwand.

Dieser Grund entfällt jetzt. Dank der Tools von Clarius.Legal für die Risikoanalyse und die KYC-Prüfung.

 

Wenn Sie mehr über unsere Leistungen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne.

Ihr persönlicher Kontakt

Matthias SchulzSenior Sales Manager

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren

Verträge
Effizienter dank digitaler Arbeitsschutz-Management-Systeme
Mehr erfahren
Verträge
Geldwäschegesetz: Anwälte sind gefordert
Mehr erfahren