NIS-2 Richtlinie
Herausforderungen in der Cybersicherheit
Neben umfassenden Cybersicherheitsmaßnahmen bringt NIS-2 strengere Meldepflichten, ein erweitertes Risikomanagement und eine deutlich höhere Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung mit sich. Wer sich nicht frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzt, riskiert nicht nur Sicherheitslücken und operative Risiken, sondern auch empfindliche Strafen.
Für Unternehmen bedeutet dies eine umfangreiche Anpassung ihrer bestehenden Prozesse und Systeme, um den neuen, strengen Anforderungen gerecht zu werden.
Sie möchten mehr über NIS-2 erfahren?
Hier erklären wir die Richtlinie im Detail und beantworten die meistgestellten Fragen.
So können wir Sieunterstützen
Wir analysieren Ihre bestehende Sicherheitsinfrastruktur und bewerten, inwieweit Sie bereits den NIS-2-Vorgaben entsprechen. Im Zuge eines Audits untersuchen wir, ob der aktuelle Stand der Cybersicherheit den Anforderungen durch NIS-2 entspricht. Wir gehen anhand der Vorgaben durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Sicherheitsrichtlinien, Verträgen mit Dienstleistern und internen Dokumentationen, die den neuen Anforderungen gerecht werden. Durch NIS-2 werden Geschäftspartner und Lieferanten in die Pflicht genommen. Wir stellen sicher, dass die Verträge entsprechend angepasst werden. Außerdem evaluieren wir, ob von Partnern Sicherheitsrisiken ausgehen.
RIEDEL Networks, unser Kooperationspartner führt einen vollumfänglichen Schwachstellenscan Ihrer IT-Infrastruktur durch und steht Ihnen u.a. mit einem Report technisch zur Seite. Mit dem [R.E.D.] Service können Sie die Verantwortung für eine kontinuierliche 24/7-Überwachung übergeben. Im Falle eines Sicherheitsvorfalls werden Sie umgehend informiert und durch Fachexperten unterstützt.
Neu durch NIS-2 sind die umfassenden Meldepflichten. Dies beinhaltet z.B. die Besetzung einer Kontaktstelle – 24h, 7 Tage die Woche und die Einhaltung der dreiteilige Berichtspflicht bei Sicherheitsvorfällen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer effizienten und gesetzeskonformen Meldekette für Sicherheitsvorfälle.
Sensibilisierung und praxisnahe Schulungen für den richtigen Umgang mit Cybersicherheitsrisiken sind essenziell.
Um Ihre Geschäftsleitung und Ihre Mitarbeiter effektiv auf NIS-2 vorzubereiten und das Risiko „Mensch“ zu reduzieren bieten wir Online-Schulungen zur Steigerung des Sicherheitsbewusstseins an. Dies kann Haftungsrisiko stark senken.
Mit unserer Komplettlösung sind Sie auf der sicheren Seite –technisch, rechtlich und organisatorisch
Die Umsetzung von NIS-2 erfordert ein Zusammenspiel aus rechtlicher Compliance und technischer Cybersicherheit. Für eine individuelle Lösung, die alle Aspekte der NIS-2-Richtline umsetzt, kooperieren wir daher mit RIEDEL Networks, einem Anbieter von maßgeschneiderten Telekommunikations- und Netzwerkdienstleistungen. Während wir Sie mit unserer rechtlichen und organisatorischen Expertise unterstützen, überprüft unser Partner für Netzwerksicherheit Ihr Netzwerk sowie Ihre IT-Sicherheit. So berücksichtigen wir gesetzliche Vorgaben und bieten direkt effektive Sicherheitsmaßnahmen.
Bei der Bewertung Ihrer Schwachstellen durchlaufen Sie einen Prozess, bei dem Sicherheitslücken identifiziert, quantifiziert und priorisiert werden. Abschließend erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation, die einen klaren Überblick über die gefundenen Schwachstellen, deren Schweregrad und empfohlene Maßnahmen zur Behebung enthält.
Der RED-Skull Vulnerability Assessment Service ist eine nicht disruptive, rationalisierte und automatisierte Lösung zur Aufdeckung von Schwachstellen und zur Bereitstellung verwertbarer Erkenntnisse in Ihrem Netzwerk. Mit modernster Scan-Technologie und einer vorkonfigurierten Hardware-Appliance ermöglicht der Service einen nahtlosen Prozess von der Vorbereitung bis zur Berichterstattung. Dadurch können potenzielle Risiken effektiv identifiziert und gleichzeitig die Betriebskontinuität aufrechterhalten werden.
Die NIS-2-Compliance-MusterungIhr erster Schritt zur Sicherheit
Um Unternehmen eine erste Orientierung zu geben, bieten wir eine NIS-2-Compliance-Musterung an. Dieser basiert auf den bewährten Bausteinen des BSI IT-Grundschutzes und ermöglicht eine strukturierte Analyse der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen. Gemeinsam mit Ihrem IT- und Compliance-Team durchlaufen wir einen strukturierten Fragenkatalog, der alle relevanten Bereiche von NIS-2 abdeckt – von technischen Schutzmaßnahmen bis hin zu rechtlichen Prozessen.
Nach Abschluss des Checks erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit einer Bewertung Ihres aktuellen Stands, identifizierten Schwachstellen und konkreten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung Ihrer Sicherheitsstrategie.
Wie unsere Zusammenarbeit abläuft
- Erstellung eines Auditsplans d.h. betroffene Abteilungen und Fokusthemen
- Durchführung des Audits
- Aufbau eines Risikomanagements
- Unterstützung bei der Umsetzung (z.B. Einrichtung der Kontaktstelle)
- Anpassung der Verträge und Evaluierung der Partner
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
Technische Sicherheitmit RIEDEL Enterprise Defense [R.E.D.]
Unser Partner RIEDEL Networks bietet die korrespondierende Lösung RIEDEL Enterprise Defense [R.E.D.] an, um Schwachstellen im System zu identifizieren und zu beseitigen. Mit dem [R.E.D.] Service schützen Sie Ihr Unternehmen rund um die Uhr vor Cyberangriffen – durch Prävention, Detektion und Reaktion, inklusive Compliance & Reporting.
Durch die Kombination modernster Technologien schafft [R.E.D.] eine starke Verteidigungslinie gegen Cyberbedrohungen. Der Security-Tool-Kasten ermöglicht eine umfassende Schwachstellenanalyse, aktiven Schutz und gezielte Präventionsmaßnahmen – alles überwacht und gesteuert über das Security Operations Center (SOC).
Darum NIS-2mit CLARIUS.LEGAL als Partner umsetzen

- Wir bilden sowohl die technische als auch die juristische Seite ab. Das spart Zeit und Kosten und gewährleistet hohe Rechtssicherheit.
- Da NIS-2 hohe Haftungsrisiken birgt, ist ein effizientes Risikomanagement unerlässlich
- Unsere Leistung umfasst nicht nur die Beratung, sondern auch eine permanente Entlastung
Die Anforderungen von NIS-2 werden bald verbindlich – Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen ergreifen, können Bußgelder und Haftungsrisiken vermeiden. Zudem bietet eine starke Cybersicherheitsstrategie auch operative Vorteile: Schutz vor wirtschaftlichen Schäden durch Cyberangriffe, Reduzierung von Geschäftsunterbrechungen und ein gestärktes Vertrauen bei Kunden und Partnern.
Mit CLARIUS.LEGAL als Partner für die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie treffen Sie eine ganzheitliche Wahl. Von der technischen Beratung hinzu unserem juristischen Know-how bis zu der permanenten Entlastung durch unsere Tools, helfen wir Ihnen risikoreiche und kostenintensive Aufwände einfach zu bewältigen.
Kontaktieren Sie uns jetzt – gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen NIS-2-ready!
Worum geht esgenau bei NIS-2?
Die NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor neue und umfangreiche Herausforderungen. Die erweiterten Anforderungen verlangen eine deutliche Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen und die Einführung umfassenderer Schutzmechanismen für Netzwerke und Informationssysteme.
Die NIS-2-Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen, die in bestimmten kritischen Sektoren tätig sind. Zu den 18 betroffenen Sektoren gehören unter anderem:
- Energie
- Gesundheitswesen
- Herstellungssektor
- Finanzwesen
- Verkehr
- Digitale Infrastruktur und digitale Dienste
- Öffentliche Verwaltungen
- Lebensmittelproduktion und -verarbeitung
Die verpflichteten Unternehmen müssen nun nicht nur ihre bestehenden Sicherheitsvorkehrungen überprüfen und anpassen, sondern auch kontinuierlich neue Bedrohungen überwachen und darauf reagieren.
Zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie müssen Unternehmen mehrere Maßnahmen ergreifen:
- Implementierung robuster Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen ihre Netzwerke und Informationssysteme durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen schützen, um Cyberangriffe zu verhindern und abzuwehren.
- Regelmäßige Risikoanalysen: Unternehmen müssen regelmäßig Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen.
- Meldung von Sicherheitsvorfällen: Unternehmen sind verpflichtet, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden, um eine schnelle Reaktion und Zusammenarbeit zu ermöglichen.
- Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult und für Cybersicherheitsrisiken sensibilisiert werden, um sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern und menschliche Fehler zu minimieren.
- Notfallpläne und Krisenmanagement: Unternehmen müssen Notfallpläne und Krisenmanagementprozesse etablieren, um im Falle eines Cyberangriffs schnell und effektiv reagieren zu können.
Das bedeutet Aufwand für die betroffenen Unternehmen, doch bei Nicht-Umsetzung drohen empfindliche Strafen:
- Durch die erweiterte Geschäftsführerhaftung können Führungskräfte persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen verantwortlich gemacht.
- Geldstrafen für die Unternehmen können in schweren Fällen bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen - je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Verstöße können auf rufschädigende Weise öffentlich bekanntgemacht gemacht werden.
Wir unterstützen Sie gerne mit unseren Leistungen und helfen Ihnen, den Anforderungen gerecht zu werden.
Wichtige Fragen und Antwortenzur NIS-2 Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie soll die Cybersicherheit in der Europäischen Union stärken, indem sie höhere Sicherheitsstandards und Meldepflichten für Unternehmen einführt. Sie zielt darauf ab, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass die NIS-2 Richtlinie ab Mitte Oktober im deutschen Recht implementiert wird. Das nachfolgende Q&A soll Ihnen helfen, die wichtigsten Aspekte der NIS-2-Richtlinie zu verstehen und konkrete Schritte zur Einhaltung der neuen Anforderungen zu ergreifen.
Von der Einhaltung der NIS-2-Richtlinie sind Unternehmen betroffen, die in kritischen Sektoren tätig sind, darunter Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung und -verteilung, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Raumfahrt. Darüber hinaus umfasst die Richtlinie nun auch Anbieter digitaler Dienste wie Cloud-Dienste, Online-Marktplätze und Suchmaschinen, um eine umfassendere Abdeckung der Cybersicherheitsanforderungen zu gewährleisten.
Zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie müssen Unternehmen mehrere Maßnahmen ergreifen:
Implementierung robuster Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen ihre Netzwerke und Informationssysteme durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen schützen, um Cyberangriffe zu verhindern und abzuwehren.
Regelmäßige Risikoanalysen: Unternehmen müssen regelmäßig Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Meldung von Sicherheitsvorfällen: Unternehmen sind verpflichtet, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden, um eine schnelle Reaktion und Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult und für Cybersicherheitsrisiken sensibilisiert werden, um sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern und menschliche Fehler zu minimieren.
Notfallpläne und Krisenmanagement: Unternehmen müssen Notfallpläne und Krisenmanagementprozesse etablieren, um im Falle eines Cyberangriffs schnell und effektiv reagieren zu können.
Innerhalb von 24 Stunden:
Sie müssen in den ersten 24 Stunden nach Erkennung eines Sicherheitsvorfalls eine erste Einschätzung an die zuständige nationale Behörde oder das CSIRT (Computer Security Incident Response Team) übermitteln. Geben Sie dabei ggf. an, ob der Vorfall möglicherweise auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen zurückzuführen ist, und liefern Sie erste Informationen zu potenziellen Auswirkungen auf Systeme und die Versorgungssicherheit.
Innerhalb von 72 Stunden:
Sie müssen spätestens 72 Stunden nach der Entdeckung des Vorfalls einen detaillierten Bericht mit den sogenannten Indicators of Compromise (IoCs) erstellen und an die zuständige Behörde übermitteln. Diese IoCs, wie IP-Adressen, Malware-Signaturen oder ungewöhnliche Netzwerkaktivitäten, dienen der Identifikation der Bedrohung. Ergänzen Sie den Bericht um eine erste Bewertung der Auswirkungen auf betroffene Dienste und Kunden.
Nach einem Monat:
Sie müssen spätestens einen Monat nach dem Vorfall einen umfassenden Abschlussbericht einreichen. Dieser Bericht muss den Sicherheitsvorfall ausführlich beschreiben, die Ursachen analysieren, den Schweregrad bewerten und die Auswirkungen dokumentieren. Zusätzlich müssen Sie die Art der Bedrohung (z. B. Ransomware, DDoS-Angriff) erläutern, die ergriffenen Abhilfemaßnahmen darstellen und ihre Wirksamkeit bewerten. Abschließend sollten Sie konkrete Empfehlungen formulieren, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern und die Cybersicherheitslage zu verbessern.
Bei Verstößen gegen die NIS-2-Richtlinie drohen Unternehmen erhebliche Sanktionen. Diese können je nach Schwere des Verstoßes und nationaler Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen umfassen:
- Haftung der Geschäftsführung
Die NIS-2-Richtlinie führt eine erweiterte Geschäftsführerhaftung ein, die dazu führt, dass Führungskräfte persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen verantwortlich gemacht werden können. - Hohe Geldstrafen:
Unternehmen können mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden, die in schweren Fällen bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist. - Öffentliche Bekanntmachung:
Verstöße können öffentlich gemacht werden, was dem Ruf des Unternehmens erheblichen Schaden zufügen kann.
Die Verantwortung für die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Unternehmen liegt bei der obersten Führungsebene, insbesondere bei den Geschäftsführern und Vorständen. Diese Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass ihr Unternehmen die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Richtlinie ergreift und aufrechterhält.
Sie müssen frühzeitig und eigenständig prüfen, ob das Unternehmen unter die Richtlinie fällt. Eine Besonderheit ist, das die Richtlinie die persönliche Haftung der Geschäftsleitung vorsieht, wenn notwendige Maßnahmen nicht umgesetzt werden.
Die Anforderungen an Unternehmen umfassen diverse To-Do's aus unterschiedlichen Feldern. Software basierte Lösungen helfen Ihnen, alle Verpflichtungen einzuhalten und vereinfachen insbesondere die Erfüllung der Nachweispflicht.
Die NIS-2 Richtlinie darf nicht als statische Vorgabe verstanden werden, sondern zielt darauf ab, Unternehmen zu einem kontinuierlichen Risikomanagement zu motivieren.
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Dr. Markus HülperRechtsanwalt, Spezialist für Datenschutz, Compliance & IT-Sicherheit
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