- 10.06.24
- Lesedauer: 4 Minuten
NIS-2-Richtlinie:Wie setzen Unternehmen die Vorgaben zur Cybersicherheit am besten um?
Autor: Dr. Markus Hülper, Rechtsanwalt
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung bringen nicht nur zahlreiche Vorteile, sondern auch erhebliche Risiken mit sich. Cyberangriffe und IT-Sicherheitsvorfälle können schwerwiegende Auswirkungen auf Unternehmen und die Gesellschaft haben. Um dem entgegenzuwirken, stellt die NIS-2-Richtlinie der EU erhöhte Anforderungen an die Cybersicherheit von Unternehmen. Die Richtlinie verpflichtet eine Vielzahl von Unternehmen in verschiedenen Sektoren, umfassende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Deutschland hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesrepublik verfolgt dabei einen umfassenden Ansatz, der sowohl gesetzliche als auch technische und organisatorische Maßnahmen umfasst. (Mehr dazu lesen Sie im Beitrag NIS-2-Richtlinie: Umsetzung und aktueller Stand in Deutschland)
Wer ist verpflichtet?
Die NIS-2-Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen, die in bestimmten kritischen Sektoren tätig sind. Zu den 18 betroffenen Sektoren gehören unter anderem:
Diese Sektoren wurden ausgewählt, weil sie als besonders kritisch für das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft gelten. Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung dieser Sektoren hätte weitreichende Konsequenzen.
Insgesamt sind etwa 30.000 Institutionen in Deutschland von der NIS-2-Richtlinie betroffen. Grundsätzlich gilt die Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie eine besondere Bedeutung für einen Sektor haben. Dies bedeutet, dass eine breite Palette von Einrichtungen Maßnahmen ergreifen muss, um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden.
Und Vorsicht: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen selbst prüfen, ob sie in den Geltungsbereich fallen und proaktiv die geforderten Cybersicherheits-Maßnahmen umsetzen.
Welche Vorgaben gibt es?
Die NIS-2-Richtlinie stellt eine Reihe von technischen, operativen und organisatorischen Anforderungen an die betroffenen Unternehmen, darunter:
Registrierung
Kontaktstelle
Meldepflichten
Risikomanagement
Schulungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
Worauf müssen Unternehmen achten?
Compliance mit den Meldepflichten
Integriertes Risikomanagement
Schulungsmaßnahmen
Dokumentation und Nachweisführung
Jetzt handeln, um Sanktionen zu vermeiden
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, die eigene Cybersicherheit zu stärken und sich besser gegen Bedrohungen zu wappnen. Unternehmen sollten die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie ernst nehmen und rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und praktische Hilfe bei der Implementierung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, der Einhaltung der Meldepflichten und der Schulung Ihrer Mitarbeiter. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erfolgreich zu erfüllen und Sanktionen zu vermeiden.