Frühzeitig vorbereiten auf dieNIS-2 Richtlinie
Ab März 2025 wirdNIS-2 in Kraft treten
Die NIS-2 Richtlinie stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung der Cybersicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen. Für Unternehmen bedeutet dies eine umfangreiche Anpassung ihrer bestehenden Prozesse und Systeme, um den neuen, strengen Anforderungen gerecht zu werden.
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei sind wir darauf spezialisiert, Unternehmen dabei zu helfen, die rechtlichen Anforderungen der NIS-2 Richtlinie zu erfüllen. Unser umfassendes Leistungsangebot zielt darauf ab, Ihr Unternehmen optimal auf die Einhaltung dieser Vorschriften vorzubereiten und langfristig abzusichern. Dabei setzen wir einen klaren Schwerpunkt auf die rechtlichen Aspekte und bieten Ihnen rechtssichere Lösungen und Beratungen.
Sie möchten mehr über NIS-2 erfahren?
Hier erklären wir die Richtlinie im Detail und beantworten die meistgestellten Fragen.
So können wir Sieunterstützen
Im Zuge eines Audits untersuchen wir, ob der aktuelle Stand der Cybersicherheit den Anforderungen durch NIS-2 entspricht. Wir gehen anhand der Vorgaben durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor.
Neu durch NIS-2 sind die umfassenden Meldepflichten. Dies beinhaltet z.B. die Besetzung einer Kontaktstelle – 24h, 7 Tage die Woche und die Einhaltung der dreiteilige Berichtspflicht bei Sicherheitsvorfällen innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Um auch Ihre Mitarbeiter effektiv auf NIS-2 vorzubereiten und das Risiko „Mensch“ zu reduzieren bieten wir bequeme Online-Schulungen zur Steigerung des Sicherheitsbewusstseins an. Dies kann Haftungsrisiko stark senken.
Durch NIS-2 werden außerdem Geschäftspartner und Lieferanten in die Pflicht genommen. Wir stellen sicher, dass die Verträge entsprechend angepasst werden. Außerdem evaluieren wir, ob von Partnern Sicherheitsrisiken ausgehen.
Wie unsereZusammenarbeit abläuft
- Erstellung eines Auditsplans d.h. betroffene Abteilungen und Fokusthemen
- Durchführung des Audits
- Aufbau eines Risikomanagements
- Unterstützung bei der Umsetzung (z.B. Einrichtung der Kontaktstelle)
- Anpassung der Verträge und Evaluierung der Partner
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
Darum NIS-2mit CLARIUS.LEGAL als Partner umsetzen
- Wir bilden die technische als auch die juristische Seite ab. Das spart Zeit und Kosten und gewährleistet hohe Rechtssicherheit.
- Da NIS-2 hohe Haftungsrisiken birgt, ist ein effizientes Risikomanagement unerlässlich
- Unsere Leistung umfasst nicht nur die Beratung, sondern auch eine permanente Entlastung
Mit CLARIUS.LEGAL als Partner für die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie treffen Sie eine ganzheitliche Wahl. Von der technischen Beratung hinzu unserem juristischen Know-how bis zu der permanenten Entlastung durch unsere Tools, helfen wir Ihnen risikoreiche und kostenintensive Aufwände einfach zu bewältigen.
Worum geht esgenau bei NIS-2?
Die NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor neue und umfangreiche Herausforderungen. Die erweiterten Anforderungen verlangen eine deutliche Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen und die Einführung umfassenderer Schutzmechanismen für Netzwerke und Informationssysteme.
Die NIS-2-Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen, die in bestimmten kritischen Sektoren tätig sind. Zu den 18 betroffenen Sektoren gehören unter anderem:
- Energie
- Gesundheitswesen
- Herstellungssektor
- Finanzwesen
- Verkehr
- Digitale Infrastruktur und digitale Dienste
- Öffentliche Verwaltungen
- Lebensmittelproduktion und -verarbeitung
Die verpflichteten Unternehmen müssen nun nicht nur ihre bestehenden Sicherheitsvorkehrungen überprüfen und anpassen, sondern auch kontinuierlich neue Bedrohungen überwachen und darauf reagieren.
Zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie müssen Unternehmen mehrere Maßnahmen ergreifen:
- Implementierung robuster Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen ihre Netzwerke und Informationssysteme durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen schützen, um Cyberangriffe zu verhindern und abzuwehren.
- Regelmäßige Risikoanalysen: Unternehmen müssen regelmäßig Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen.
- Meldung von Sicherheitsvorfällen: Unternehmen sind verpflichtet, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden, um eine schnelle Reaktion und Zusammenarbeit zu ermöglichen.
- Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult und für Cybersicherheitsrisiken sensibilisiert werden, um sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern und menschliche Fehler zu minimieren.
- Notfallpläne und Krisenmanagement: Unternehmen müssen Notfallpläne und Krisenmanagementprozesse etablieren, um im Falle eines Cyberangriffs schnell und effektiv reagieren zu können.
Das bedeutet Aufwand für die betroffenen Unternehmen, doch bei Nicht-Umsetzung drohen empfindliche Strafen:
- Durch die erweiterte Geschäftsführerhaftung können Führungskräfte persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen verantwortlich gemacht.
- Geldstrafen für die Unternehmen können in schweren Fällen bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen - je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Verstöße können auf rufschädigende Weise öffentlich bekanntgemacht gemacht werden.
Wir unterstützen Sie gerne mit unseren Leistungen und helfen Ihnen, den Anforderungen gerecht zu werden.
Wichtige Fragen und Antwortenzur NIS-2 Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie soll die Cybersicherheit in der Europäischen Union stärken, indem sie höhere Sicherheitsstandards und Meldepflichten für Unternehmen einführt. Sie zielt darauf ab, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass die NIS-2 Richtlinie ab Mitte Oktober im deutschen Recht implementiert wird. Das nachfolgende Q&A soll Ihnen helfen, die wichtigsten Aspekte der NIS-2-Richtlinie zu verstehen und konkrete Schritte zur Einhaltung der neuen Anforderungen zu ergreifen.
Von der Einhaltung der NIS-2-Richtlinie sind Unternehmen betroffen, die in kritischen Sektoren tätig sind, darunter Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasserversorgung und -verteilung, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Raumfahrt. Darüber hinaus umfasst die Richtlinie nun auch Anbieter digitaler Dienste wie Cloud-Dienste, Online-Marktplätze und Suchmaschinen, um eine umfassendere Abdeckung der Cybersicherheitsanforderungen zu gewährleisten.
Zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie müssen Unternehmen mehrere Maßnahmen ergreifen:
Implementierung robuster Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen ihre Netzwerke und Informationssysteme durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen schützen, um Cyberangriffe zu verhindern und abzuwehren.
Regelmäßige Risikoanalysen: Unternehmen müssen regelmäßig Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Meldung von Sicherheitsvorfällen: Unternehmen sind verpflichtet, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden, um eine schnelle Reaktion und Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult und für Cybersicherheitsrisiken sensibilisiert werden, um sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern und menschliche Fehler zu minimieren.
Notfallpläne und Krisenmanagement: Unternehmen müssen Notfallpläne und Krisenmanagementprozesse etablieren, um im Falle eines Cyberangriffs schnell und effektiv reagieren zu können.
Innerhalb von 24 Stunden:
Sie müssen in den ersten 24 Stunden nach Erkennung eines Sicherheitsvorfalls eine erste Einschätzung an die zuständige nationale Behörde oder das CSIRT (Computer Security Incident Response Team) übermitteln. Geben Sie dabei ggf. an, ob der Vorfall möglicherweise auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen zurückzuführen ist, und liefern Sie erste Informationen zu potenziellen Auswirkungen auf Systeme und die Versorgungssicherheit.
Innerhalb von 72 Stunden:
Sie müssen spätestens 72 Stunden nach der Entdeckung des Vorfalls einen detaillierten Bericht mit den sogenannten Indicators of Compromise (IoCs) erstellen und an die zuständige Behörde übermitteln. Diese IoCs, wie IP-Adressen, Malware-Signaturen oder ungewöhnliche Netzwerkaktivitäten, dienen der Identifikation der Bedrohung. Ergänzen Sie den Bericht um eine erste Bewertung der Auswirkungen auf betroffene Dienste und Kunden.
Nach einem Monat:
Sie müssen spätestens einen Monat nach dem Vorfall einen umfassenden Abschlussbericht einreichen. Dieser Bericht muss den Sicherheitsvorfall ausführlich beschreiben, die Ursachen analysieren, den Schweregrad bewerten und die Auswirkungen dokumentieren. Zusätzlich müssen Sie die Art der Bedrohung (z. B. Ransomware, DDoS-Angriff) erläutern, die ergriffenen Abhilfemaßnahmen darstellen und ihre Wirksamkeit bewerten. Abschließend sollten Sie konkrete Empfehlungen formulieren, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern und die Cybersicherheitslage zu verbessern.
Bei Verstößen gegen die NIS-2-Richtlinie drohen Unternehmen erhebliche Sanktionen. Diese können je nach Schwere des Verstoßes und nationaler Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen umfassen:
- Haftung der Geschäftsführung
Die NIS-2-Richtlinie führt eine erweiterte Geschäftsführerhaftung ein, die dazu führt, dass Führungskräfte persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen verantwortlich gemacht werden können. - Hohe Geldstrafen:
Unternehmen können mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden, die in schweren Fällen bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist. - Öffentliche Bekanntmachung:
Verstöße können öffentlich gemacht werden, was dem Ruf des Unternehmens erheblichen Schaden zufügen kann.
Die Verantwortung für die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Unternehmen liegt bei der obersten Führungsebene, insbesondere bei den Geschäftsführern und Vorständen. Diese Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass ihr Unternehmen die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Richtlinie ergreift und aufrechterhält.
Sie müssen frühzeitig und eigenständig prüfen, ob das Unternehmen unter die Richtlinie fällt. Eine Besonderheit ist, das die Richtlinie die persönliche Haftung der Geschäftsleitung vorsieht, wenn notwendige Maßnahmen nicht umgesetzt werden.
Die Anforderungen an Unternehmen umfassen diverse To-Do's aus unterschiedlichen Feldern. Software basierte Lösungen helfen Ihnen, alle Verpflichtungen einzuhalten und vereinfachen insbesondere die Erfüllung der Nachweispflicht.
Die NIS-2 Richtlinie darf nicht als statische Vorgabe verstanden werden, sondern zielt darauf ab, Unternehmen zu einem kontinuierlichen Risikomanagement zu motivieren.
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