Das jüngst beschlossene „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ist ein weiterer Stolperstein für Unternehmen, die trotz anhaltender Arbeitsbelastung compliant sein möchten. „Denn Rechts- und Compliance-Abteilungen haben derzeit ein massives ein Problem – ihnen fehlt es zwar keinesfalls an juristischem Know-how, in aller Regel aber an Kapazitäten und Schnittstellenkompetenz zwischen Jura und Technik, um der vielen neuen und alten Compliance-Pflichten Herr zu werden“, berichtet Dr. Ernst Georg Berger, Rechtsanwalt und CEO von CLARIUS.LEGAL.
Beim aktuellen Lieferkettengesetz geht die Bundesregierung von jährlichen Kosten in Höhe von rund 43,47 Millionen Euro und von einem einmaligen Aufwand von rund 109,67 Millionen Euro für die Wirtschaft aus. (vgl. Drucksache 19/28649) Als nächste Compliance-Pflicht kommt spätestens im Folgejahr eine Regelung zum Hinweisgeber-Schutz, die faktisch eine Pflicht zur Einführung eines Whistleblower-Tools begründet.
Hier setzt CLARIUS.LEGAL an und bietet eine umfassende Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen. Dabei profitieren die Unternehmen von der Kombination aus juristischen Dienstleistungen und technischer Kompetenz.
Die eigens entwickelte ComplyChain Plattform bietet ein genau zugeschnittenes Tool zur Datenerhebung, zur automatisierten Datenauswertung sowie zur KI-basierten Überwachung der Daten und deren Update aus öffentlich zugänglichen Quellen. „Besonders dieses mittels künstlicher Intelligenz gelöste Monitoring öffentlicher Informationen ist ein nicht zu unterschätzendes Element und bietet den Nutzern enorme Vorteile abseits des optimierten Datenmanagements“, so Berger. Denn das Lieferkettengesetz verlangt nicht nur die Auditierung der Lieferanten, sondern ebenso eine laufende Prüfung. Dabei ist es essenziell, auch Presseberichte im Auge zu behalten, um über öffentlich berichtete Missstände informiert zu sein.