Digitale MeldestelleHinSchG
Technisch und juristisch sicherDas Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Organisationen mit mind. 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle einzurichten. Profitieren Sie bei unserer Kombination aus Software und Ombudsservice von anwaltlicher Kompetenz und erfüllen Sie die Vorgaben technisch und juristisch sicher.
So können wir Sieunterstützen
Schnelle Implementierung und Übernahme aller Tätigkeiten zur Erfüllung des HinSchG
da der komplette Betrieb der Meldestelle durch Juristen erfolgt
auch gegenüber der Staatsanwaltschaft, Strafverfolgungsbehörden etc.
durch Festpreise
IntuitiveSoftware
Lösung
Die Online-Plattform bietet größtmögliche Sicherheit und schneidet etablierte Prozesse optimal auf Ihr Unternehmen zu. Die Lösung ist sowohl als Software-as-a-Service als auch in Verbindung mit unserem Ombudsservice verfügbar.
- DSGVO-konform, ISO 27001 Zertifizierung
- Schnelle Implementierung
- Web Interface mit responsive Design
- Fristenmanagement und Rollen-Rechte-Konzept
- Case-Management mit automatisierter Risikobewertung
- über 30 Sprachen via DeepL-Anbindung
Juristische unterstützungmit unserem Ombudsservice
Stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und profitieren Sie von anwaltlicher Kompetenz und Haftung.
Wir stehen Ihnen mit unserem Ombudsservice bei der Fallbearbeitung zur Seite. Dabei übernehmen wir die Untersuchung und Prüfung des Hinweises sowie die Kommunikation mit dem Hinweisgeber und dem Unternehmen. Ein Rechtsanwalt erstellt einen Abschlussbericht und steht mit umfassender anwaltlicher Beratung hinsichtlich Folgemaßnahmen, internen Untersuchungen und der Kommunikation mit Behörden zur Verfügung. So stellen Sie sicher, dass kritische oder sensible Fälle umgehend mit anwaltlicher Kompetenzbearbeitet werden. Rechtsanwälte sind aufgrund ihrer Verschwiegenheitspflicht besonders für die Funktion als Ombudsperson geeignet.
- Juristische Vorprüfung und Einordnung durch Rechtsanwälte
- Umfassende anwaltliche Beratung bei Folgemaßnahmen, internen Untersuchungen und der Kommunikation mit Dritten
- Anwaltsgeheimnis
- Ergänzende Meldesysteme z.B. für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz möglich
Ein Beispiel aus der Praxis: So kann die Digitale Meldestelle HinSchG Sie unterstützen.
Eine Unternehmensgruppe, bestehend aus mehreren europaweit tätigen Kapitalverwaltungsgesellschaften, entschied sich für eine vollständige Auslagerung ihrer internen Meldestelle, um den Anforderungen von HinSchG und DSGVO gerecht zu werden.
In enger Zusammenarbeit mit dem Compliance-Verantwortlichen der Holding-Gesellschaft entwickelte CLARIUS.LEGAL individuelle Vereinbarungen mit den Tochtergesellschaften, um als Meldestelle zu fungieren. Einige Tochterunternehmen entschieden sich dafür, ihre interne Meldestelle vollständig auszulagern, während unsere Rechtsanwälte in anderen Fällen als Teil der internen Meldestelle einer bereits bestehenden Compliance-Abteilung fungieren. Diese Lösung gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und fördert eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen innerhalb des Konzerns.