Digitale MeldestelleHinSchG

Technisch und juristisch sicherDas Hinweisgeber­schutzgesetz umsetzen

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Organisationen mit mind. 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle einzurichten. Profitieren Sie bei unserer Kombination aus Software und Ombudsservice von anwaltlicher Kompetenz und erfüllen Sie die Vorgaben technisch und juristisch sicher.

So können wir Sieunterstützen

Alles aus einer Hand mit minimalem Arbeitsaufwand

Schnelle Implementierung und Übernahme aller Tätigkeiten zur Erfüllung des HinSchG

Rechtssicherheit und Haftungsübernahme

da der komplette Betrieb der Meldestelle durch Juristen erfolgt

Verschwiegenheitspflicht

auch gegenüber der Staatsanwaltschaft, Strafverfolgungsbehörden etc.

Maximale Kosteneffizienz und –transparenz

durch Festpreise

IntuitiveSoftware
Lösung

Die Online-Plattform bietet größtmögliche Sicherheit und schneidet etablierte Prozesse optimal auf Ihr Unternehmen zu. Die Lösung ist sowohl als Software-as-a-Service als auch in Verbindung mit unserem Ombudsservice verfügbar.

Juristische unterstützungmit unserem Ombudsservice

Stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und profitieren Sie von anwaltlicher Kompetenz und Haftung.

Wir stehen Ihnen mit unserem Ombudsservice bei der Fallbearbeitung zur Seite. Dabei übernehmen wir die Untersuchung und Prüfung des Hinweises sowie die Kommunikation mit dem Hinweisgeber und dem Unternehmen. Ein Rechtsanwalt erstellt einen Abschlussbericht und steht mit umfassender anwaltlicher Beratung hinsichtlich Folgemaßnahmen, internen Untersuchungen und der Kommunikation mit Behörden zur Verfügung. So stellen Sie sicher, dass kritische oder sensible Fälle umgehend mit anwaltlicher Kompetenzbearbeitet werden. Rechtsanwälte sind aufgrund ihrer Verschwiegenheitspflicht besonders für die Funktion als Ombudsperson geeignet.

Ein Beispiel aus der Praxis: So kann die Digitale Meldestelle HinSchG Sie unterstützen.

Eine Unternehmensgruppe, bestehend aus mehreren europaweit tätigen Kapitalverwaltungsgesellschaften, entschied sich für eine vollständige Auslagerung ihrer internen Meldestelle, um den Anforderungen von HinSchG und DSGVO gerecht zu werden.

In enger Zusammenarbeit mit dem Compliance-Verantwortlichen der Holding-Gesellschaft entwickelte CLARIUS.LEGAL individuelle Vereinbarungen mit den Tochtergesellschaften, um als Meldestelle zu fungieren. Einige Tochterunternehmen entschieden sich dafür, ihre interne Meldestelle vollständig auszulagern, während unsere Rechtsanwälte in anderen Fällen als Teil der internen Meldestelle einer bereits bestehenden Compliance-Abteilung fungieren. Diese Lösung gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und fördert eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen innerhalb des Konzerns.

Ihr persönlicher Kontakt

Matthias SchulzDirector Sales